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   VGH Hessen, 23.09.2013 - 1 E 1560/13   

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https://dejure.org/2013,33486
VGH Hessen, 23.09.2013 - 1 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,33486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.09.2013 - 1 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,33486)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. September 2013 - 1 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,33486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 VwGO, § 94 VwGO
    Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Gerichtsverfahrens bis zur Entscheidung des Beklagten über das klägerische Begehren im Fall einer Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75; VwGO § 94
    Aussetzung des Gerichtsverfahrens bis zur Entscheidung des Beklagten über das klägerische Begehren im Fall einer Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 288
  • DÖV 2014, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 5 S 1843/00

    Notwendige Beiladung des Nachbarn bei Klage des Bauherrn gegen Aufhebung der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.2013 - 1 E 1560/13
    Die vorliegende Beschwerdeentscheidung ist nur eine unselbstständige Zwischenentscheidung in dem in erster Instanz anhängigen Rechtsstreit (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2000 - 5 S 1843/00 - NVwZ-RR 2001, 543).
  • VGH Hessen, 11.10.1982 - V TE 58/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.09.2013 - 1 E 1560/13
    Die durch die Beschwerde verursachten Kosten sind Kosten des Rechtsstreits, in dem die Aussetzung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht erfolgt ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Oktober 1982 - V TE 58/82 - NJW 1983 S. 901 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen und bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wie etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 14 S 812/98 - juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 - juris Rn. 3; Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 - juris Rn. 18; Beschluss vom 23. September 2013 - 1 E 1560/13 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 19.07.2017 - 4 E 24/17

    Aussetzung des Verfahrens

    Die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 -, juris Rn. 13; HessVGH, Beschl. v. 23. September 2013 - 1 E 1560/13 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 O 59/19

    Aussetzung des Verfahrens zur Fehlerheilung

    Die Kosten dieses Zwischenverfahrens werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst (vgl. HessVGH, Beschl. v. 23.09.2013 - 1 E 1560/13 -, juris RdNr. 6; SächsOVG, Beschl. v. 19.07.2017 4 E 24/17 -, juris RdNr. 7).
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